Urteil des Bundesverfassungsgericht
vom 15.11.2023
Es ist wieder zum x-ten Mal passiert, daß das Bundesverfassungsgericht ein Gesetzt oder eine Handlung der Regierung für verfassungswidrig erklären muß. Diesmal betraf es die Umwidmung von Krediten, welche für einen völlig anderen Zweck aufgenommen werden durften. Nur handelt es sich dabei eben nicht um Peanuts, sondern um 60 Milliarden Euro.
Ein kleiner Vergleich: Ich nehme einen zweckgebundenen Kredit zur Renovierung meines Hauses auf. Dann brauche ich das Geld nur zum Teil und kaufe mir von dem Rest ein Auto. Was meinen Sie, wer haut mir da fürchterlich auf die Finger?
Wie kommt eigentlich die rot, grün, gelbe Regierung auf den Gedanken, daß ihr Etikettenschwindel verfassungskonform sei?
Selbst wenn die Damen und Herren Minister keine Juristen sind, sind doch in den Ministerien 100-te studierte Juristen beschäftigt. Bleiben nur die Fragen:
Gilt das auch für Dummheit?
- Haben diese Juristen ihren Abschluß im Lotto gewonnen?
- Oder haben diese Juristen ein anderes Grundgesetz als das Verfassungsgericht?
- Oder haben Sie die politisch Verantwortlichen diesbezüglich beraten/informiert und die Politiker haben das ignoriert oder sich darüber hinweggesetzt?
Gilt das auch für Dummheit?
veröffentlicht am: | 18.11.23 |