Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt

vom 15.11.2023

Es ist wieder zum x-ten Mal passiert, daß das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ein Gesetzt oder ei­ne Handlung der Re­gie­rung für ver­fas­sungs­widrig erklären muß. Diesmal betraf es die Um­wid­mung von Krediten, welche für ei­nen völlig anderen Zweck aufgenommen wer­den durften. Nur handelt es sich dabei eben nicht um Peanuts, sondern um 60 Milliarden Euro.
Ein klei­ner Vergleich: Ich nehme ei­nen zweck­ge­bun­denen Kredit zur Renovierung mei­nes Hauses auf. Dann brauche ich das Geld nur zum Teil und kaufe mir von dem Rest ein Auto. Was mei­nen Sie, wer haut mir da fürchterlich auf die Finger?

Wie kommt eigentlich die rot, grün, gelbe Re­gie­rung auf den Gedanken, daß ihr Etiket­ten­schwindel ver­fas­sungs­kon­form sei?

Selbst wenn die Damen und Herren Minister kei­ne Juristen sind, sind doch in den Mini­ste­rien 100-te studierte Juristen beschäftigt. Bleiben nur die Fragen:
  • Haben diese Juristen ihren Abschluß im Lotto gewonnen?
  • Oder haben diese Juristen ein anderes Grundgesetz als das Ver­fas­sungs­gericht?
  • Oder haben Sie die po­li­tisch Verantwortlichen diesbezüglich beraten­/­informiert und die Politiker haben das ignoriert oder sich darüber hin­weg­ge­setzt?
Wie dem auch sei, die Re­gie­rung hat ver­fas­sungs­widrig ge­han­delt, das ist ein Fakt. Daran ändert auch die Äußerung von Kanzler Scholz nichts, „Wir haben das anders eingeschätzt.“ Deshalb mei­ne ich, daß die Re­gie­rung auch endlich dafür nicht nur die po­li­tische Ver­ant­wor­tung übernimmt. Sich hinzustellen, daß erst jetzt das Gericht der Politik gezeigt hat, was nicht geht, ist völlig da­ne­ben. Jeder Kapitän ei­nes Schiffes ist für alles, was auf dem Schiff passiert, verantwortlich und kann dafür ggf. auch straf­recht­lich zur Ver­ant­wor­tung gezogen wer­den. Wenn ICH als klei­ner Mann gegen das Grundgesetz verstoße, muß ich mich ggf. vor Gericht verantworten. Da hilft mir auch nicht, daß ich das nicht gewußt oder anders eingeschätzt habe. Im­mer­hin schützt Un­wis­sen­heit nicht vor Strafe.
Gilt das auch für Dummheit?

veröffentlicht am: 18.11.23
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