Das Verbot von Parteien
Zur Zeit werden wieder einmal die Stimmen sehr laut, die das Verbot einer Partei fordern. Ich möchte nicht darüber debattieren, ob diese Forderungen berechtigt sind oder nicht. Jeder kann dazu eine Meinung haben, aber das ist eben nur eine Meinung.
In Deutschland sind wir erst einmal den in der verankerten demokratischen Werten und Normen verpflichtet. Was ist aber, wenn eine Partei objektiv oder subjektiv sich nicht diesen demokratischen Werten und Normen verpflichtet fühlt, wenn sie also verfassungswidrig handelt oder handeln will und damit defacto verfassungsfeindlich ist? Dann kann sie verboten werden. Aber wer kann ein solches Verbot aussprechen?
Verfassung
das Grundgesetz (GG)
- Die Parteien? Zum Glück nicht! Sie könnten so bequem jeden politischen Gegner einfach verbieten.
- Der Bundestag? Zum Glück nicht! (siehe Parteien)
- Die Regierung? Zum Glück nicht! (siehe Parteien)
- Der Verfassungsschutz? Zum Glück nicht! Der wird von den Regierungen von Bund und Ländern kontrolliert.
- Ein Gericht, konkret das ? Ja, nur dieses!
BVG
Bundesverfassungsgericht
Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei als verfassungsfeindlich einstufen und damit verbieten!
Und noch Eines ist wichtig: Solange kein Gericht die Schuld einer Person oder Gruppierung festgestellt hat, gilt die Unschuldsvermutung. D.h. sie gelten formal als demokratisch und verfassungstreu. Das mag vielen vielleicht nicht gefallen, aber wenn man selbst Demokratie und Verfassung hoch hält, muß man das akzeptieren, sonst sind das nur Lippenbekenntnisse ohne Substanz. Das gilt für alle, ohne Ausnahme.
GG
Grundgesetz
Warum scheut die Ampelregierung ein Parteiverbotsverfahren vor dem BVG gegen die AfD wie der Teufel das Weihwasser?
Das BVG ist m.M.n. die einzige Instanz in unserem Staat, welche nicht parteipolitischen Zwängen unterliegt und sich tatsächlich dem GG verpflichtet fühlt. Das GG und damit auch das BVG legt die Hürden für ein Parteiverbot sehr hoch. Und das ist auch richtig, weil sich unser Land sonst weit von den demokratischen Werten und Normen entfernen und zunehmend zu einer „Bananenrepublik“ verkommen könnte. Das BVG läßt sich nicht von irgendwelchen populistischen Phrasen und Scheinargumenten beeindrucken, sondern nur von relevanten und erwiesenen Tatsachen. Dabei geht es auch nicht um eine undemokratische Gesinnung einzelner Personen oder Gruppierungen, sondern um eine undemokratische Gesinnung der ganzen Partei.
Diese Beweisführung ist jedoch sehr schwer und unterliegt ebenfalls den Regeln, welche das geltende Recht zuläßt. Genau davor hat die Ampel Angst. Das BVG könnte zu der Ansicht kommen, daß die vorgelegten Beweise für ein Verbot der ganzen Partei nicht ausreichen oder, was noch viel schlimmer wäre, nicht mit rechtsstaatlichen Mitteln verfassungskonform erlangt worden sind. Immerhin, und das ist aktenkundig, hat die Ampel selbst bereits gegen die Verfassung verstoßen. Eine Unterscheidung, wer gegen welche Artikel im GG verstoßen hat. ist dabei nicht zielführend. Das GG mit seinen 146 Artikeln gilt als Ganzes und ist im Ganzen einzuhalten, auch von der Regierung. Vergessen werden darf in diesem Zusammenhang auch nicht, daß ehemalige Regierungen bereits zweimal mit einem NPD-Verbotsverfahren auf die Nase gefallen sind, was letzlich als politisches Desaster bezeichnet werden mußte.
| veröffentlicht am: | 11.02.24 |



