Wozu dient die Schuldenbremse?
Wenn man im privaten Umfeld einen Kredit benötigt, prüft die Bank, ob man sich den Kredit überhaupt leisten kann, d.h. ob man sowohl die Zinsbelastung als auch die Kedittilgung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (Einnahmen minus notwendige Ausgaben) überhaupt stemmen kann. Mit dieser Prüfung soll erreicht werden, daß man auch in Zukunft handlungs- und damit zahlungsfähig bleibt und nicht wird.
insolvent
Insolvenz = Zahlungsunfähigkeit
Diesen Prüfmechanismus gibt es in der Form bei Staaten erst einmal so nicht. Wenn Staaten mehr Geld brauchen, als sie einnehmen, nehmen sie auch Kredite auf. Aber sie holen sich diese Kredite in Form von Anleihen auf dem Kapitalmarkt. Daß sich ein Staat damit auch zunehmend gerade von Großinvestoren / -banken abhängig / erpressbar macht, sei nur am Rande erwähnt. Wichtig ist, daß mit zunehmender Kreditlast auch die Zinslast steigt und somit der finanzielle Handlungsspielraum zukünftig immer geringer wird. Um eine Rückzahlung der Kredite geht es dabei weniger, weil das mit der Aufnahme neuer Kredite bewerkstelligt wird. In gewisser Weise beißt sich da eigentlich die Katze in den Schwanz. Erwähnenswert ist noch, daß die Bundesrepublik auf diese Art der Kredittilgung eigentlich seit 1949 keinen einzigen Pfennig/Cent an Krediten getilgt hat.
Um jedoch zukünftigen Generationen und Regierungen noch einen finanziellen und damit auch politischen Gestaltungsspielraum zu ermöglichen, muß verhindert werden, daß eine aktuelle Regierung quasi über ihre Verhältnisse lebt und ungehindert Geld ausgibt bzw. Kredite aufnimmt. Im privaten Leben ist es auch so: Jeder kann nur das Geld ausgeben, was er hat bzw. erwirtschaften kann. Politiker neigen aber gelegentlich dazu, viel Geld ausgeben zu wollen. Es ist ja nicht ihr Geld und zurückzahlen müssen sie und ihre Parteifreunde das Geld auch nicht. Das ist schließlich dann Sache zukünftiger Generationen.
Deshalb gibt es die Schuldenbremse!
Sie dient letztlich auch der Generationengerechtigkeit
Konkret bedeutet das: Zitat Art.109 Abs.3 Satz 1 GG
„Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“
Art.115 Abs.2 GG konkretisiert das Ganze dann noch. So sind 0,35% vom als Nettoneuverschuldung möglich, wobei dieser Wert „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ variieren kann.
„Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“
Art.115 Abs.2 GG konkretisiert das Ganze dann noch. So sind 0,35% vom
BIP
Bruttoinlandsprodukt
Ganz wichtig ist, daß „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“, diese Kreditobergrenzen überschritten werden können.
Ich finde, daß die Schuldenbremse eine vernünftige Methode ist, eine aktuelle Regierung daran zu hindern, maßlos Geld ausgeben zu wollen, ohne an die nächsten Generationen zu denken.
veröffentlicht am: | 09.12.23 |