Wozu dient die Schul­den­brem­se?

(stark vereinfacht dargestellt)
Wenn man im privaten Umfeld ei­nen Kredit be­nö­tigt, prüft die Bank, ob man sich den Kredit überhaupt leisten kann, d.h. ob man sowohl die Zinsbelastung als auch die Kedittilgung mit den zur Ver­fü­gung stehenden Mitteln (Einnahmen minus notwendige Ausgaben) überhaupt stemmen kann. Mit dieser Prüfung soll erreicht wer­den, daß man auch in Zukunft handlungs- und damit zahlungsfähig bleibt und nicht
insolvent
Insolvenz = Zahlungsunfähigkeit
wird.
Die­sen Prüfmechanismus gibt es in der Form bei Staaten erst einmal so nicht. Wenn Staaten mehr Geld brauchen, als sie einnehmen, nehmen sie auch Kredite auf. Aber sie holen sich diese Kredite in Form von Anleihen auf dem Kapitalmarkt. Daß sich ein Staat damit auch zunehmend gerade von Groß­in­ve­storen / -banken abhängig / erpressbar macht, sei nur am Rande er­wähnt. Wichtig ist, daß mit zunehmender Kreditlast auch die Zinslast steigt und somit der finanzielle Handlungsspielraum zukünftig immer geringer wird. Um ei­ne Rückzahlung der Kredite geht es dabei weniger, weil das mit der Aufnahme neuer Kredite bewerkstelligt wird. In gewisser Weise beißt sich da eigentlich die Katze in den Schwanz. Er­wäh­nens­wert ist noch, daß die Bundesrepublik auf diese Art der Kredittilgung eigentlich seit 1949 kei­nen einzigen Pfennig/Cent an Krediten getilgt hat.
Um jedoch zu­künf­ti­gen Ge­ne­ra­tionen und Re­gie­rungen noch ei­nen finanziellen und damit auch po­li­tischen Gestaltungsspielraum zu ermöglichen, muß verhindert wer­den, daß ei­ne aktuelle Re­gie­rung quasi über ihre Verhältnisse lebt und ungehindert Geld ausgibt bzw. Kredite aufnimmt. Im privaten Leben ist es auch so: Jeder kann nur das Geld aus­ge­ben, was er hat bzw. er­wirt­schaf­ten kann. Politiker neigen aber gelegentlich dazu, viel Geld aus­ge­ben zu wollen. Es ist ja nicht ihr Geld und zurückzahlen müs­sen sie und ihre Parteifreunde das Geld auch nicht. Das ist schließlich dann Sache zu­künf­ti­ger Ge­ne­ra­tionen.

Deshalb gibt es die Schul­den­brem­se!

Sie dient letztlich auch der Gene­ratio­nen­ge­rech­tigkeit
Konkret bedeutet das: Zitat Art.109 Abs.3 Satz 1 GG
Die Haushalte von Bund und Ländern sind grund­sätz­lich ohne Einnahmen aus Krediten aus­zu­glei­chen.
Art.115 Abs.2 GG konkretisiert das Ganze dann noch. So sind 0,35% vom
BIP
Bruttoinlandsprodukt
als Netto­neu­ver­schul­dung möglich, wobei dieser Wert „bei ei­ner von der Normallage abweichenden kon­junk­tu­rel­len Entwicklung“ vari­ie­ren kann.
Ganz wichtig ist, daß „im Falle von Naturkatastrophen oder außer­ge­wöhn­lichen Notsi­tua­tio­nen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“, diese Kre­dit­ober­gren­zen überschritten wer­den kön­nen.
Ich finde, daß die Schul­den­brem­se ei­ne vernünftige Methode ist, ei­ne aktuelle Re­gie­rung daran zu hindern, maßlos Geld aus­ge­ben zu wollen, ohne an die nächsten Ge­ne­ra­tionen zu denken.

veröffentlicht am: 09.12.23
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